Dank unserer langjährigen Branchenerfahrung profitieren Sie von unserem speziellen Wissen und Leistungsangebot:
Gemeinnützige Einrichtungen
Ob Verein, Stiftung, privatrechtliche Körperschaft oder kommunale Einrichtung:
Das Gemeinnützigkeitsrecht ist steuer- und zivilrechtlich eine Herausforderung.
Ob als kleine Organisation mit wenigen Aktivitäten oder als große Institution mit länderübergreifender Betätigung.
- Fragen Sie uns. Wir beschäftigen uns langjährig mit der Thematik.
- Im Gründungsverfahren unterstützen und beraten wir Sie bei der (vorläufigen) Anerkennung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der Vereinssatzung.
- Wir erstellen die Vermögensübersicht, die "Vier-Sphären-Rechnung" (Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) sowie die Mittelverwendungsrechnung unter Berücksichtigung der besonderen gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen.
- Wir beraten Sie zu speziellen Fragen der zeitnahen Mittelverwendung und den Möglichkeiten der zulässigen Rücklagenbildung.
- Wir unterstützen Sie bei der turnusmäßigen Überprüfung des Gemeinnützigkeitsstatus.
Gesundheitswesen und Altenpflege
- Wir betreuen Heilberufler aller Fachrichtungen und nahestehende Berufe in allen Rechtsformen.
- Wir sind langjährig in der Branche Alten- und Pflegeheime sowie in der Betreuung von ambulanten Pflegediensten tätig.
- Wir übernehmen die Bearbeitung der branchenspezifischen Lohn- und Finanzbuchführung und/oder setzen diese bei Ihnen vor Ort um.
- Wir arbeiten mit branchenspezifischer Software und unterstützen Sie bei der Einrichtung und Erstellung von Kostenrechnung, Budgetverwaltung, Planrechnung und Soll-Ist-Vergleich.
- Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach den einschlägigen Vorschriften für die jeweilige Rechtsform ist uns geläufig.
Hotel- und Gaststättenbetriebe
Das Hotel- und Gaststättengewerbe steht als "Bargeldbranche" immer mehr im Fokus der Finanzverwaltung:
- Wir arbeiten mit branchenspezifischen Kontenrahmen.
- Wir beraten und informieren Sie zu den Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung.
- Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neu definierten Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten digitaler Unterlagen bei Bargeschäften (Stichwort: elektronische Kassensysteme).
- Wir helfen Ihnen, die Beweiskraft der Buchführung nach den Regelungen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sicherzustellen.
Industrie / Produzierendes Gewerbe
In der Industrie spielen langfristige Entscheidungen über Produktionsstandorte und Investitionen in den Maschinenpark eine besondere Rolle.
Wir unterstützen Sie bei der
- Suche nach steuerlich vorteilhaften Standorten
- Liquiditäts- und Finanzierungsplanungen im Rahmen von Investitionsentscheidungen
- Berechnung von Amortisationsplänen
- Inanspruchnahme von steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen
- Beantragung von Fördermitteln und Erstellung/Prüfung von Verwendungsnachweisen
Wir bilden Ihre Investitionen im handelsrechtlichen Jahresabschluss optimal ab und achten gleichzeitig darauf, die Steuerbelastung zu minimieren. Wir machen von sämtlichen zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch.